Schutzschirm für Mieter und Pächter

Die Bundesregierung hat Maßnahmen zum Schutz von Mietern und Pächtern getroffen, welche durch Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Im Zeitraum vom 01. April bis zum 30. Juni 2020 kann Mietern und Pächtern nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen gekündigt werden, sofern diese nachweisen können, dass die ausgefallene Miete durch finanzielle Engpässe aufgrund der Corona-Krise zu erklären ist.
Die Miete bzw. Pacht bleibt für diesen Zeitraum jedoch weiterhin fällig und auch Verzugszinsen können entstehen. Die Schuldner bekommen bis zum 30. Juni 2022 Zeit, die offenen Zahlungen zu begleichen, ansonsten kann der Miet- bzw. Pachtvertrag dann wieder gekündigt werden.

Soweit zumindest die gesetzliche Regelung. Mieter und Vermieter sollten hierbei aufeinander zugehen und das offene Gespräch suchen, um gemeinsam eine gütliche Einigung und Lösungen zu erzielen.

 


Quelle:
BMJV

Beitragsbild:
Photo by Ricardo Resende on Unsplash

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